Unser Antrag im Stadtrat: Kriterienkatalog für geförderte Wohnungen im Stadtgebiet Lindau

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit geplanten oder bereits im Bau befindlichen Wohnanlagen von privaten Bauträgern in Lindau möchten wir einen dringenden Antrag hinsichtlich der Vergabekriterien einreichen.

Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich bei den EOF-Wohnungen (Einkommensorientierte Förderung) um öffentlich geförderten Wohnraum, der insbesondere Haushalten mit geringem oder mittlerem Einkommen zugute kommen soll. Damit verbunden ist aus unserer Sicht auch eine soziale Verantwortung, diesen Wohnraum vorrangig Menschen zur Verfügung zu stellen, die bereits in unserer Region leben, arbeiten oder in anderer Weise hier verwurzelt sind.

Unser Anliegen:

Wir fordern, dass die Stadtverwaltung die Vergabe dieser Wohnungen an sich zieht. Die Stadt ist dazu berechtigt, nachdem sie als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wurde. Dabei muss der bisherige Wohn- und Arbeitsort ein zentrales Kriterium bei der Vergabe dieser Wohnungen sein. Es kann nicht im Sinne der öffentlichen Wohnraumförderung sein, dass ein privater Bauträger öffentlich geförderte Wohnungen errichtet und diese anschließend ohne regionale Bindung deutschlandweit anbietet. Dies widerspricht sowohl dem sozialen Gedanken der Wohnraumförderung als auch der Entlastung des lokalen Wohnungsmarktes.

Begründung:

  • Die Wohnraumknappheit in Lindau und Umgebung ist bekannt – besonders für Einheimische mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.
  • Die Förderung durch das EOF-Programm erfolgt aus öffentlichen Mitteln und sollte daher dem örtlichen Gemeinwohl dienen.
  • Eine unregulierte, deutschlandweite Vergabe würde nicht zur Entlastung des Wohnungsmarktes vor Ort beitragen, sondern im Gegenteil soziale Spannungen verschärfen.
    Andere Kommunen haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht, regionale Kriterien in die Vergabe einzubeziehen.

Wir fordern daher:

  1. Dass die Stadtverwaltung die Verantwortung für die Vergabe der genannten EOF-Wohnungen übernimmt.
  2. Die Erstellung eines transparenten und sozial ausgewogenen Kriterienkatalogs für die Wohnungsvergabe.
  3. Zusätzlich zu den sozialen Kriterien wie Familiengröße und Einkommen die verbindliche Aufnahme des bisherigen Wohn- oder Arbeitsortes in der Region Lindau (z. B. mindestens 3 Jahre) als ein wesentliches Vergabekriterium.

Wir bitten darum, diesen Antrag zeitnah zu prüfen und in die entsprechenden Gremien einzubringen. Die Zeit drängt, denn ein Großteil dieser Wohnungen soll bald belegt werden.

Für die Bunte Liste

Dr. Ulrike Lorenz-Meyer

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