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Presse Stadtentwicklung Bauwesen

Klarstellung zum Ermittlungsverfahren

Anzeigeerstatter weisen Vorwurf wahlkampftaktischer Motive zurück und erläutern Hintergründe der Sachverhaltsanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kempten

13. Februar 2026

Schöngarten

Sachliche Klarstellung zum Ermittlungsverfahren in der Bauamtsaffäre der Stadt Lindau

Von Matthias Kaiser und Rüdiger Weßling

Bezugnehmend auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kempten in der sogenannten Bauamtsaffäre unter anderem bei der Stadt Lindau möchten wir als Anzeigeerstatter eine Erklärung abgeben und zentrale Punkte richtigstellen.

In der Öffentlichkeit wird die Behauptung aufgestellt, wir hätten gezielt aus wahlkampftaktischen Gründen bestimmte Personen angezeigt. Diese Darstellung ist unzutreffend.

Richtig ist vielmehr, dass wir Anfang dieses Jahres bestimmte baurechtliche Sachverhalte, die sich im Laufe des vergangenen Jahres ereignet haben und aus unserer Sicht mit gravierenden Unregelmäßigkeiten behaftet waren, an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz übermittelt haben.

Es liegt in der Natur eines solchen Vorgehens, die jeweils beteiligten Personen zu benennen. Die zugrunde liegenden Sachverhalte waren öffentlich bekannt. Unsere Quellen – darunter Handelsregisterauszüge, Beschlussvorlagen und weitere öffentlich zugängliche Dokumente – sind für jedermann einsehbar.

In der Weihnachtszeit des vergangenen Jahres wurde zudem die Nebentätigkeit zweier leitender Bauamtsmitarbeiter bekannt. Dadurch wurden weitere personelle und strukturelle Verflechtungen mit öffentlichen Funktionsträgern offenkundig. Dies stellte für uns den finalen Anlass dar, das eingangs erwähnte Prüfungsersuchen an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

Üblicherweise prüft die Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise zunächst auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts, bevor ein Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen eingeleitet wird. Diese Entscheidung obliegt gemäß Strafprozessordnung ausschließlich der Staatsanwaltschaft.

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