Gegen die wundersame Baulandvermehrung!
Reiner Pietrzak: Der Innenbereich einer Gemeinde ist der Bereich, in dem Besitzer eines Grundstücks bei Einhaltung aller Bestimmungen eines gültigen Bebauungsplanes Baurecht genießen. Bauanträge müssen in diesem Bereich grundsätzlich genehmigt werden. Vollerwerbslandwirte genießen in Bayern ein Privileg. Sie können als Ersatz für eine aufgegebene Hofstelle innerorts oder für ihren Nachwuchs >> Weiterlesen