Gegen die wundersame Baulandvermehrung!

Reiner Pietrzak: Der Innenbereich einer Gemeinde ist der Bereich, in dem Besitzer eines Grundstücks bei Einhaltung aller Bestimmungen eines gültigen Bebauungsplanes Baurecht genießen. Bauanträge müssen in diesem Bereich grundsätzlich genehmigt werden. Vollerwerbslandwirte genießen in Bayern ein Privileg. Sie können als Ersatz für eine aufgegebene Hofstelle innerorts oder für ihren Nachwuchs im sogenannten Außenbereich eine neue Hofstelle errichten. Außer Vollerwerbslandwirten darf im Außenbereich niemand bauen. Bedingung für die neue Hofstelle im Außenbereich ist, dass der Betrieb weiter im Vollerwerb betrieben wird und nicht mehr als 40% des Umsatzes aus der Vermietung von Ferienwohnungen in der neuen Hofstelle kommt. Wird der landwirtschaftliche Betrieb auf der neuen Hofstelle zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben, wird der Bereich zwischen dem ursprünglichen Innenbereich und der aufgegebenen neuen Hofstelle ebenfalls zu Innenbereich, in dem Baurecht besteht. Voraussetzung ist, dass die Entfernung zwischen ursprünglichem Innenbereich und der Hofstelle im Außenbereich nicht zu groß ist.

Es besteht der Verdacht, dass es in Lindau und umliegenden Gemeinden Landwirte gibt, die auf diesem Wege

  • Erwerb von strategisch günstig (Entfernung) gelegenen Flächen im Außenbereich,
  • Gründung einer neuen Hofstelle im Außenbereich mit Ferienwohnungen,
  • Aufgabe der neuen Hofstelle nach einer Schamfrist,
  • Inanspruchnahme von Baurecht für den Innenbereich auf den Flächen zwischen ursprünglichem Innenbereich und der aufgegebenen Hofstelle,

eine wundersame Baulandvermehrung betreiben und sich mit der Spekulation eine goldene Nase verdienen. Dieser mögliche Missbrauch des Privilegs muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

Antrag der Bunten Liste im Stadtrat

Deshalb hat die Bunte Liste nach den unerfreulichen Entwicklungen bei den privilegierten Bauvorhaben, zuletzt in Unterreitnau und in Streitelsfingen, und der Information, dass solche Gebäude im Außenbereich nach Wegfall der Privilegierung in der Nähe zu anderen Bebauungen
einen Innenbereich mit Baurecht erzeugen können, ein Antrag in den Stadtrat eingebracht. Mit unserem Antrag wollen wir verhindern, dass solche Gebäude jemals zur Begründung eines Innenbereichs nach §34 herangezogen werden können:

Antrag: Privilegierte Gebäude in Lindau

Die Bunte Liste Lindau beantragt:
Gebäude im Stadtgebiet Lindau, die aufgrund einer Privilegierung entstanden sind, behalten ihre Eigenschaften bei der Definition eines Innenbereichs nach §34, auch wenn der Grund der Privilegierung entfällt. Dieses ist mit einer Satzung festzuschreiben.
Begründung: Der Rat der Stadt war in den vergangenen Jahren mehrmals mit Bauvorhaben beschäftigt, die den Verdacht nahelegten, dass Privilegierungen missbraucht werden können, um Bauland im Außenbereich zu erschließen. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass in solchen Fällen nicht durch plötzliche Hofstilllegungen weitere Innenbereichsflächen mit Baurecht gegen den Willen der Allgemeinheit entstehen.