„Mehr Grün in die Stadt!“ (Antrag der Bunten Liste)

Die Bunte Liste Lindau hat im Stadt einen Antrag gestellt, der zu mehr „Grün“ in der Stadt führen soll:

Damit dies möglich ist, soll laut Antrag in den Bebauungsplänen folgender Passus aufgenommen werden, der das Anlegen von Grünflächen vorschreibt:

Es wird „(..) festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-Schotter und ähnliche Materialschüttungen gegebenenfalls in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden“.

Begründung

Die Lindauer Siedlungs- und Verkehrsfläche ist zu ca. 50 % vollständig versiegelt. Die restlichen 50 % sind Freiflächen, die nur teilweise oder gar nicht versiegelt sind. Die Versiegelung hat eine ganze Reihe negativer Aspekte:

  • Verschlechterung der klimatischen Situation
  • Grundwasserreduktion
  • Erhöhung der Überschwemmungsgefahr
  • Verlust von Lebensräumen (Biotopen) für Flora und Fauna

Verringern lassen sich diese Auswirkungen durch den Verzicht auf Versiegelung bzw. die Wahl wasserdurchlässiger Versiegelungsmaterialien.

Das örtliche Klima ist, abgesehen von der Abhängigkeit vom Großklima, die Folge klimawirksamer Strukturen. Zwischen bestimmten Stadtstrukturen (Bebauungsformen) und Erscheinungen des Stadtklimas besteht ein Kausalzusammenhang. So führt die Bebauung insbesondere zu folgenden negativen klimatischen Aspekten:

  • Verlust von Kaltluft-Entstehungsgebieten
  • Erhöhung der Temperatur bodennaher Luftschichten (durch Strahlungsabsorption, Wärmeaustausch der Baukörper, menschlich verursachte Energiezufuhr)
  • Reduktion der Windgeschwindigkeit
  • Wirbelbildung an hohen Bauwerken
  • Erhöhung der Niederschlagsmenge

Diesen Auswirkungen können wir durch planerischen Maßnahmen begegnen:

  • Ausweisung von Flächen für die Kaltluftproduktion
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • eine klimagerechte Bebauung:
    • Ausrichtung der Gebäude und Straßen parallel zu bestehenden Luftströmungen bzw. der vorherrschenden Windrichtung
    • Begrenzung der Bauhöhe und des Überbauungsgrades an Hängen. Vermeidung von Zeilenbebauung parallel zum Hang, die Hindernisse für die hangabwärtsfließenden Luftmassen darstellen.
    • Aufgelockerte Bebauung und abgestufte Hindernisformen am Siedlungsrand.
    • Festlegung von Mindestquerschnitten für Straßen. Erweiterung der Querschnitte durch zurückgesetzte Bebauung.
    • offene Anordnung der Bebauung um Grünflächen.
    • Vermeidung von sonstigen Barriereeffekten quer zur Fließrichtung von Luftströmen