Bunte Liste Lindau kritisiert Verpackungssteuer-Verbot
Die Bunte Liste Lindau reagiert mit scharfer Kritik auf den gestrigen Beschluss des Bayerischen Ministerrats, kommunale Verpackungssteuern künftig zu verbieten. Während Städte wie Lindau am touristischen Müllaufkommen ersticken, verweigert der Freistaat unter Leitung der Verbotsparteien CSU und Freie Wähler den Kommunen gezielt wirksame Instrumente zur Müllvermeidung.
„Diese Staatsregierung wirft den Kommunen nur Knüppel zwischen die Füße“, so Daniel Obermayr von der Bunten Liste Lindau. „Wir sollten dem Freistaat die Müllrechnung vom Hafen schicken. Oder dem Ministerpräsidenten gleich eine volle Tonne mitgeben, wenn er von der Cavazzen-Eröffnung wieder heimfährt.“
Lindau zahlt – die Einwegflut wächst
Lindau am Bodensee zieht jedes Jahr über 500.000 Gäste an. Allein in der Hauptsaison fallen in der Altstadt und am Hafen mehrere Tonnen zusätzlicher Müll pro Woche an – verursacht vor allem durch Einwegverpackungen von Imbissen, Bäckereien und Fastfood-Ketten. Die Stadtreinigung entsorgt jedes Jahr rund 1.800 Tonnen Straßenmüll – Tendenz steigend. Die Kosten dafür trägt die Stadt, also die Allgemeinheit.
Verpackungssteuer wäre ein faires Signal
Die Bunte Liste Lindau fordert seit langem eine kommunale Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. „Wer Einweg verkauft, muss sich an der Entsorgung beteiligen. Es geht nicht darum, die Gastronomie zu bestrafen, sondern Müllvermeidung zu belohnen – und endlich das Verursacherprinzip durchzusetzen“, betont die Bunte Liste. Städte wie Tübingen zeigen längst, dass es funktioniert – rechtlich abgesichert durch das Bundesverfassungsgericht.
Der Freistaat blockiert und schützt die Falschen
Statt die kommunale Selbstverwaltung zu respektieren, will der Freistaat ein Verbot im Kommunalabgabengesetz verankern. Für die Bunte Liste ist das reine Klientelpolitik: „Die Söder-Regierung schützt Fastfood-Konzerne vor Verantwortung – und überlässt den Städten die Müllberge. Das ist nicht nur unsozial, sondern auch klimapolitisch fatal.“
Forderung: Kommunen nicht entmündigen – sondern unterstützen
Die Bunte Liste Lindau fordert vom Freistaat Bayern ein Umdenken: „Wir brauchen keine Bevormundung aus München, sondern endlich den Mut, kommunale Umweltpolitik zuzulassen. Wenn Lindau für den Müll zahlen muss, will Lindau auch mitbestimmen, wie er vermieden werden kann.“
Dr. Ulrike Lorenz-Meyer
Stadträtin, Bunte Liste Lindau
Das war der Anlass für die Pressemitteilung
Herrmann: Ministerrat lehnt kommunale Verpackungssteuer im Freistaat ab
München, 13.05.2025
Ministerrat lehnt auf Vorschlag von Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann kommunale Verpackungssteuer im Freistaat ab – Keine neue Bagatellsteuer und keine überflüssige Bürokratie
+++ Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann kommunale Verpackungssteuern im Freistaat abgelehnt. „Eine kommunale Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer würde eine weitere Belastung für die Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Schon 1979 haben Staatsregierung und Landtag bewusst solche ‚Bagatellsteuern‘ abgeschafft, um das kommunale Abgabensystem zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern“, erklärte Herrmann. „Hieran halten wir auch weiterhin fest.“ Der Minister kündigte an, schnellstmöglich Rechtsklarheit zu schaffen und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbots für Verpackungssteuern im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorzulegen. +++
Nach Ansicht von Herrmann stehe eine solche Verpackungssteuer auch im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomiebranche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste: „Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist ausdrücklich vereinbart, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft reduziert werden soll. Eine kommunale Verpackungssteuer im ‚To Go‘-Bereich würde das Ziel einer grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie klar unterlaufen.“
Zudem wäre mit der neuen Steuer ein weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis verbunden. So müsse laut dem Minister detailliert festgelegt werden, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht. Dies führe zu absurden Fragen, wie der, ob ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger ist als mit Deckel. „Das machen wir im Freistaat nicht mit!“ betonte Herrmann. „Wir wollen die Betriebe in jeder Hinsicht entlasten und nicht zusätzlich belasten. Die Einführung einer Verpackungssteuer wäre daher ein völlig falsches Signal.“
Auch wenn dem Innenministerium bislang noch keine gemeindliche Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer vorliege, kündigte Herrmann mit Blick auf etwaige kommunale Überlegungen vorsorglich an: „Wir werden als oberste Rechtsaufsichtsbehörde hierzu jedenfalls die erforderliche Zustimmung nicht erteilen, so dass die jeweils regional zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung ablehnen muss. Die erforderlichen Änderungen im Kommunalabgabengesetz werden wir schnellstmöglich umsetzen und ein entsprechendes Verbot klar regeln.“
Hintergrund der Ministerratsbehandlung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2024 zur Verpackungssteuer der Stadt Tübingen und deren Auswirkungen auf den Freistaat Bayern. Das höchste Gericht hatte in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für rechtmäßig erklärt, insbesondere widerspreche diese nicht bundesrechtlichen Vorgaben. Dies ändere aber nichts an der bayerischen Position.