PM zum Antrag auf 500 Stellplätze am Karl-Bever-Platz

Im Stadtrat haben 2 Fraktionen einen Antrag eingebracht, nun doch auf dem Karl-Bever-Platz eine Planung für 500 Stellplätze vorzunehmen. Dazu eine ablehnende Stellungnahme der Bunten Liste:

Die Bunte Liste Lindau lehnt den Antrag ab, per Stadtratsbeschluss die Stellplatzzahl am Parkplatz Karl Bever-Platz auf 500 Stellplätze zu erhöhen und die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich eine Planung (Parkhaus) dahingehend vorzunehmen, dass 500 Stellplätze am Karl Bever-Platz ausgewiesen werden können.

Mit Ihrem Antrag missachten die Antragssteller das eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids vom 10.11.2019.

1. Dieser Antrag steht im Widerspruch zum Ergebnis des Bürgerentscheids vom 10.11.2019 und ist rechtlich unzulässig.

Aufgrund der Sperrwirkung des Bürgerentscheids vom 10.11.2019 können und dürfen Stadtrat und Stadtverwaltung innerhalb eines Jahres keine Beschlüsse fassen, Planungen durchführen und Maßnahmen ergreifen, die dem Ergebnis des Bürgerentscheids widersprechen und diesem zuwiderlaufen.

§18a Absatz 13 bayrische Gemeindordnung hat klar geregelt: „Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.“

Nachdem sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, kann das Ergebnis dieses Bürgerentscheides nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Eine Abänderung durch einen Stadtratsbeschluss, wie von den Antragsstellern gewollt, sieht das Gesetz nicht vor!

2. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist eindeutig unmissverständlich. Der Karl Bever-Platz ist von neuen, mehrgeschossigen Baukörpern freizuhalten.

Daher ist es rechtlich unzulässig, dass der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, unverzüglich eine Planung (Parkhaus) vorzunehmen, also somit ein Gebäude mit mehr als einem Geschoss zu planen.

So einen Beschluss kann der Stadtrat frühestens nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist, also erst nach dem 10.11.2020 fassen.

3. Bei rechtskonformer Auslegung des Antrags könnte der Stadtrat derzeit also nur beschließen, die Schindlerwiese als Parkplatz auszuweisen. Nur so könnte eine Erhöhung der Parkplätze auf 500 Stellplätze umgesetzt werden.

Dazu müsste der Stadtrat aber den derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan ändern. Darin ist die Schindler-Wiese als Grünfläche ausgewiesen.

Wenn die Antragssteller das wollen, müssen sie das halt auch deutlich sagen und klar stellen.

4. Es ist bedauerlich, dass die Antragssteller beharrlich die von ihnen im Stadtrat mitbeschlossenen Parkplatz-Konzepte für 2020 und die Gartenschau ignorieren, somit die eigenen Beschlüsse schlecht reden und Anti-Werbung für Lindau betreiben.

Lindau verfügt nachgewiesener Maßen über ausreichend Parkplätze auf und vor der Insel. Hinzu kommen ab 2021 die Echt-Bodensee-Card und ab Dezember 2020 der Bahnhof Reutin mit direktem Bahn-Shuttle auf die Insel.

Das Moblitätskonzept Natur in Lindau sorgt dafür, dass der PKW-Verkehr während der Gartenschau durch Anreize für Bus, Bahn, Fußgänger,Radfahrer vermindert wird  und der PKW-Verkehr ohne Parkhausneubau auf dem Park+Ride-Parkplatz Cofely-Areal untergebracht werden kann.

Die Bunten stehen für Besonnenheit statt Panik und selbstmitleidiges Gejammere!

Alexander Kiss

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