… im Stadtrat die Einrichtung von 2 weiteren Fahrradstraßen, um dem erhöhten Rad-Aufkommen zu entsprechen, die Sicherheit für Radler*innen zu erhöhen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Antrag 1: Fahrradstraße im Lindenhofweg
Der Lindenhofweg wird von der Einmündung in die Schachener Straße bis zur Einmündung Degelsteinweg zur Fahrradstraße erklärt.
Während ein Radweg durch Markierung (dann Radfahrstreifen genannt) oder durch einen Bord, Grünstreifen, parkende Autos oder Ähnliches von der Fahrbahn abgetrennt ist, bezieht sich die Fahrradstraße auf die (gesamte) Fahrbahn, die zum Radweg wird. Die Fahrradstraße benötigt jeweils 2 Schilder am Beginn, Nr. 244.1 und am Ende 244.2. Kfz und anderer Kraftverkehr wird zugelassen, aber der Radverkehr hat Vorrang.
Begründung:
Der Lindenhofweg wird im Sommer besonders stark von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen genutzt. Der Lindenhofweg ist für PKW größtenteils sowieso nur einspurig nutzbar, der Vorrang von Fahrrädern wird allfällige Konfliktsituationen entschärfen, so wie am Giebelbach. Der Verkehr, der zum Parkplatz Lindenhof bzw. -bad will, ist dadurch zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet.
Eine weitere Begründung für die Fahrradstraße im Lindenhofweg ist, dass Autos auf dieser schmalen Straße ohnehin nicht STVO-konform Fahrräder überholen können. Der vorgeschriebene Überholabstand von 1,5 Meter lässt sich hier nicht einhalten, KFZ müssen hinter den Fahrrädern bleiben. Durch die Markierung und Beschilderung wird das besser deutlich und es ist anzunehmen, dass weniger häufig gegen die STVO verstoßen wird.
Antrag 2: Fahrradstraße Bregenzerstraße vom Europa-Platz bis zur Ladestraße
Die Bregenzer Straße wird vom Europa-Platz bis zur Einfahrt Ladestraße zur Fahrradstraße erklärt.
Während ein Radweg durch Markierung (dann Radfahrstreifen genannt) oder durch einen Bord, Grünstreifen, parkende Autos oder Ähnliches von der Fahrbahn abgetrennt ist, bezieht sich die Fahrradstraße auf die (gesamte) Fahrbahn, die zum Radweg wird. Die Fahrradstraße benötigt jeweils 2 Schilder am Beginn, Nr. 244.1 und am Ende 244.2. Kfz und anderer Kraftverkehr wird zugelassen, aber der Radverkehr hat Vorrang.
Begründung:
Der Schutzstreifen für Fahrräder musste Parkplätzen für Autos weichen, sodass lediglich nur noch eine Fahrbahn übrig ist.
Des Weiteren bemängeln wir das suboptimale Baustellenmanagement für Fußgänger und für Radfahrer. An der derzeitigen Umleitung der Bregenzert Straße ergeben sich bei allen Umleitungs-Kreuzungen gefährliche Situationen speziell für Radler. Es muss deshalb dringend an den Stellen, an denen der Radweg gekreuzt wird, darauf hingewiesen werden, dass der Radverkehr Vorfahrt hat bzw. das dort Radverkehr stattfindet. Das sollte aber bei allen aktuellen und weiteren Baustellen berücksichtigt werden.
Für die Fraktion der BL: Max Strauß